“Der Handel verlangt Lebensmittel zu immer höheren Standards und immer günstigeren Preisen. Sie nutzen ihre konzentrierte Marktmacht aus und arbeiten teilweise mit unfairen Praktiken.”, erklärt ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser.
Mit der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie UTP gegen unfaire Geschäftspraktiken entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette sei bereits ein wichtiger Schritt “hin zu mehr Perspektive für unsere Bäuerinnen und Bauern. Damit gibt es erstmals einen klaren Rechtsrahmen, der auch exekutiert werden kann”, so Strasser.
Zu den verbotenen, unlauteren Geschäftspraktiken gehören etwa Zahlungsverzug, kurzfristige Stornierungen von Bestellungen verderblicher Lebensmittel oder auch die Androhung von Vergeltungsmaßnahmen, wenn Lieferanten ihr Recht durchsetzen wollen. Eine ausführliche Auflistung ist unter www.fairness-buero.gv.at zu finden.
Kostenlose Anlaufstelle für Betroffene
Konkret sollen damit einseitige Änderungen von Lieferbedingungen, Stornierungen verderblicher Lebensmittel in letzter Minute oder auch die Androhung von Konsequenzen gegenüber unbeugsamen Lieferanten der Vergangenheit angehören. “Für kleine Produzenten und Erzeuger gibt es im Falle eines Verstoßes nun eine Anlaufstelle, die kostenfrei und anonym berät und auf Wunsch auch den Beschwerdegegner damit befasst”, so Strasser. Alle Kontaktinformation sind unter www.fairness-buero.gv.at zu finden.
Landwirtschaftskammer Österreich-Präsident Josef Moosbrugger ruft alle bäuerlichen Lieferanten dazu auf, sich bei Verstößen an das neue Fairness-Büro unter www.fairness-buero.gv.at zu wenden und sich kostenlos beraten zu lassen. „Die Stelle wird dann merkbare Effekte bringen, wenn die Lieferanten dieses neue Instrument auch tatsächlich nützen“, betont Moosbrugger.